Inklusion
INKLUSION an der Universität Freiburg steht für: Normalität – Vielfalt – Teilhabe
Normalität ist für uns das gleichwertige Studieren und Arbeiten mit und ohne Behinderung, Krankheit oder Einschränkung.
Vielfalt bedeutet für uns, dass alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Erfahrungen und Lösungsansätzen als Bereicherung wahrgenommen werden.
Teilhabe sehen wir als gemeinsame Verantwortung, die uneingeschränkte Gleichbehandlung aller in allen institutionellen Prozessen und Strukturen der Universität zu verankern und zu leben.
Themenfelder der SBV
Aufgabengebiete
Beratungen und Unterstützung zu:
- Förderung der Eingliederung schwerbehinderter und deren gleichgestellter Personen an der Universität
- Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen an der Universität
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Mitwirkung im BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Einrichtung von leidensgerechten Arbeitsplätze
- Teilnahme an Personalratssitzungen
- Begleitung von Bewerbungsverfahren und Berufungsverfahren
- Aktive Mitgestaltung für eine barrierefreie Universität
- Aktive Mitarbeit bei der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung und Aktionsplan Inklusion der Universität
- Erstantrag oder Änderungsantrag (bei Verschlimmerung) für den Schwerbehindertenausweis
- Antrag auf Gleichstellung
- Zur Schwerbehinderung im Allgemeinen und ggf. zu Problemen am Arbeitsplatz
- Altersteilsteilt, Reha, vorzeitiger Renteneintritt, etc.
Inklusionsbeauftragte
Aufgaben der Inklusionsbeauftragten
Der oder die Inklusionsbeauftragte ist eine gemäß gesetzlichem Auftrag (§181 SGB IX) von der Arbeitgeberin Universität bestellte Person, die die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Integration von Schwerbehinderten unterstützt und hierbei eine Stellvertretungsfunktion einnimmt. Er oder sie setzt nicht nur Weisungen der Arbeitgeberin um, sondern fungiert auch als Ansprechperson für die Schwerbehindertenvertretung, mit der eine enge Zusammenarbeit gepflegt wird. In den Versammlungen schwerbehinderter Menschen berichtet der oder die Inklusionsbeauftragte als Vertretung der Arbeitgeberin UFR über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung und Förderung schwerbehinderter Menschen.
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Ziel der Universität Freiburg ist es, ihren Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit eine möglichst gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am studentischen Leben zu ermöglichen.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berät Sie vertraulich zu individuellen Unterstützungsmöglichkeiten, bietet Ansprache oder vermittelt im Konfliktfall.
Themenfelder
- Schwierigkeiten im Studium aufgrund von Krankheit und Beeinträchtigung
- Unterstützung im akuten Krankheitsfall
- Nachteilsausgleiche für Prüfungsleistungen
- Barrierefreies Studium und Wohnen
- Urlaubssemester aufgrund von Krankheit
- Studienassistenz
- Härtefallanträge
- Finanzielle Hilfen, Befreiung von Studiengebühren
- Weitere studienbegleitende Unterstützungsangebote, wie z. Bsp. Selbsthilfe